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Der Markgraf Albrecht II von Brandenburg, Sohn des Kurfürsten Cicero und Bruder des Kurfürsten Joachim von Brandenburg, ist eine schillernde Persönlichkeit. Er war ein typischer Renaissancefürst, Förderer von Künstlern wie Vischer, Cranach, Grünewald und Dürer und dem Humanismus gegenüber sehr offen eingestellt. Zu seiner Wahl auf den Mainzer Erzbischofsstuhl kam es, nachdem zwischen 1504 und 1514 in rascher Folge drei Mainzer Erzbischöfe gestorben waren. Da bei jeder neuen Bistumsbesetzung hohe Gebühren an Rom gezahlt werden mußten, was dem verschuldeten Mainz sehr schwer fiel, entschied sich das Mainzer Domkapitel aus finanziellen und politischen Gründen für den 23-jährigen Hohenzollernprinzen Albrecht von Brandenburg. Denn erstens versprach er, die bei seiner Wahl fälligen Abgaben an die römische Kurie aus eigener Tasche zu bezahlen, und zweitens erhoffte man sich durch die Anlehnung an das von seinem Bruder regierte Brandenburg eine Sicherung des kurmainzischen Erfurt, das Kursachsen in seine Hand bringen wollte. Da Albrecht allerdings schon Oberhirte des Erzbistums Magdeburg und des Bistums Halberstadt war und dieses Erzbistum behalten wollte, mußte bei seiner Bestätigung als Mainzer Erzbischof eine Ausnahmegenehmigung für die Pfründenhäufung eingeholt werden. |
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Für die an die Kurie zu entrichtenden 29000 Dukaten
mußte Albrecht einen Kredit beim Bankhaus Fugger aufnehmen. 50% davon wollte er durch die
Erträge des von ihm geförderten Ablaßhandels bezahlen, die anderen 50% sollten dem
Neubau der Peterkirche in Rom dienen. In Zusammenhang mit dem Ablaß, den sich deutsche
Pilgerreisende durch einen Besuch der heiligen Stätten in Rom zu verdienen hofften, ließ
Albrecht in Rom die deutsche Kirche Santa Maria dell'Anima
samt
einer Pilgerherbergere errichten. |
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Auch in der folgenden Zeit nahm der Mainzer Kurfürst Albrecht von Brandenburg eine
unentschiedene Haltung ein: |