Wie
erwerbe ich ein von einer Bank in Besitz genommenes Wohneigentum Die notwendige Schritte zum Erwerb eines von einer Bank in Besitz genommenen Objektes sind wie folgt: Der
potentielle Käufer muss der Bank ein Angebot (Hoja de Oferta) für das
zu erwerbende Objekt einreichen. Der Käufer muss dieses Angebot, unter Angabe
der persönlichen Daten, der Hausbeschreibung des zu erwerbenden Eigentums
und des gebotenen Immobilienpreises unterschreiben . Zusätzlich sind Angaben
von Telefonnumer, E-Mail Adresse zu leisten. Dieses Dokument stellt keinerlei
Verpflichtung dar oder garantiert die Reservierung der gewünschten Immobilie.
Das unverbindliche Angebot wird der Bank durch die Immobilienfirma Aurora Aurytur übermittelt. Dem Angebot beigefügt werden die Kopie des Ausweises eines jeden Käufers , sowie die weiteren Angaben zur Abwicklung des möglichen Immobilienerwerbs, wie z.B. die Art und Weise der Zahlung (Bar, Hypothek und in welcher Höhe), die finanzielle Situation des Käufers. Unerläßlich für den Erwerb von Eigentum in Spanien (für ein EU-Mitglied, dass nicht die spanische Nationalität besitzt) sind: Die Nummer zur Identifikation
von Ausländern (NIE / Numero de Identificacion de los Extranjeros), ausgestellt
durch die Nationalpolizei in Puerto del Rosario, ansässig in der Straße
Calle Herbania. Das persönliche Erscheinen des Käufers ist sehr wichtig
bei der Beantragung des NIE und ebenso ist eine ausreichende Dokumentation für
den Grund der Antragsstellung vorzulegen. ( z.B. das vom Immobilienhändler
gestempelte und von der Bank akzeptierte Angebot für die Immobilie.) Für
all diejenigen ausländischen Käufer, die keine NIE beantragen können
oder die sich nicht auf Fuerteventura befinden, besteht die Möglichkeit,
persönlich Kontakt mit dem spanischen Konsulat im Herkunftsland aufzunehmen.
Der Weg über das Konsulat dauert in der Regel 2 Wochen .
Eröffnung eines laufenden Kontos in Spanien -jede Zahlung sollte per Bankscheck erlogen. Ist der Vorgang erst einmal durch die Bank
akzeptiert, ist es möglich, einen Termin für den Vorvertrag des Kaufes
festzulegen. Auf diesen Vorvertrag leistet der Käufer in der Regel eine Zahlung
per Scheck zu Gunsten der Bank. Die Höhe beträgt normalerweise 10% des
Kaufpreises und wird in der Regel von beiden Seiten akzeptiert. Dies findet vor
dem Abschluss des eigentlich Kaufvertrages statt und sichert dem Käufer die
ausgesuchte Immobilie. Die Zahlung wird letztendlich auf den endgültigen
Kaufpreis angerechnet.
Im Falle, dass der Käfuer nicht persönlich zur Unterzeichnung des Vertrag anwesend sein kann, ist es ratsam, einen Anwalt mit der Wahrung der Interessen des Käufers zu beauftragen. Mit einer entsprechenden Vollmacht, kann der Anwalt im Namen des Käufers den Vorvertrag unterschreiben , sowie alle verwaltenden und bürokratischen Schritte vornehmen, damit der Kauf ohne Verzögerung vollzogen werden kann, ohne das dem Käufer Nachteile entstehen. Außerdem sollte der Anwalt den Hintergrund der Immoblie bis zur Vertragsunterzeichnung erforscht haben. Das heißt, alle mit dem Kauf anfallenden Kosten sollten vor Unterschriftleistung mittelts Kostenvoranschlag ermittelt werden, wie z.B. die Anmeldung von Wasser, Strom, laufende Kosten zur Eigentümergemeinschaft, Anwaltskosten, Grunderwerbsteuer, Eintragung ins Grundbuchamt etc.
Bis zur endgültigen notariellen Vertagsunterzeichnung vergehen mit dem Vorvertrag in der Regel ein bis maximal zwei Monate. Diese Zeit ist notwendig aber auch nicht verlängerbar, da sie ausreichend ist, um alle notwendigen Schritte zu unternehmen. (NIE, Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, Genehmigung der Hypothek, Auslandsüberweisungen), somit wird eine Termin zwischen Käufer und Verkäufer bei einem der Notare hier auf Fuerteventura zur Unterzeichnung der notariellen Urkunde vereinbart. (Escritura de Compraventa ante Notario) Dieses ist das wichtigste Dokument bei dem Erwerb eines Eigentums. Mit diesem eingetragenen Titel ist man der zertifizierte und legale Eigentümer. Diese Urkunde muss vom Käufer und vom Verkäufer vor dem Notar unterzeichnet werden und in ihr werden alle von den Parteien vereinbarten Klauseln niedergeschrieben. Jedes von der Bank beschlagnahmte Eigentum wird frei von Schulden und Lasten veräußert. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass sich die mit dem Kauf zusätzlich entstehenden Kosten sich in der Regel zwischen 10-11 % des angesetzten Kaufpreises der in Frage kommenden Immobilie belaufen, auf jeden Fall aber vom endgültigen Kaufpreis. Bezüglich der Notariellen Urkunde (esritura notarial) und Kauf mittels legalem Repräsentanten (z.B. Anwalt): Der Käufer kann mittels formaler Vollmacht einen Anwalt beauftragen, offiziel im Namen des Käufers zu agieren. Auch die Kosten hierfür sollten vorher veranschlagt werden und bei den Gesamtkosten berücksichtigt werden. |